Einige Händler scheinen die mit dem 11.06.2010 (!) eingetretene Gesetzesänderung im Fernabsatzrecht offensichtlich verschlafen haben. Anders ist es nicht zu erklären, dass trotz dauerhafter Hinweise in den einschlägigen Medien bereits einige Händler immer noch eine Widerrufsbelehrung verwenden, wie sie lediglich bis zum 11.06.2010 aufgrund der Fiktion einer Musterwiderrufsbelehrung rechtliche Vollständigkeit beanspruchen konnte. Die einfache Nutzung einer beliebigen Suchmaschine bestätigt, dass immer noch Händler im Rahmen der von ihnen verwendeten Widerrufsbelehrung auf Normen der nunmehr mit der erfolgten Gesetzesänderung verdrängten BGB-InfoVerordnung (BGB-InfoV) verweisen.
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Fünf nach Zwölf: Widerrufsbelehrung dringend aktualisieren
Geschrieben von Rechtsanwalt Leiers
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Zwei Stühle, zwei Meinungen: LG Bochum und LG Köln zur Werbung mit Echtheitsgarantien
Dass mitunter Kammern bei verschiedenen Gerichten zu diametralen Rechtsauffassungen kommen, ist mittlerweile kein Einzelfall mehr. Umso bedeutender ist dies aber bei Geltung eines sogenannten "fliegenden Gerichtsstandes" im Internet. Ein solcher fliegender Gerichtsstand ist dann gegeben, wenn die gerügte Information im Internet, also grundsätzlich auch in jedem Gerichtsbezirk im Inland, aufgerufen werden kann. Ein solches Beispiel diametraler Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich Wettbewerbsrecht soll vorliegend beleuchtet werden.
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Geschrieben von Rechtsanwalt Leiers
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Auf die Formulierung kommt es an: Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Gerade im eCommerce haben Händler oft den Eindruck, im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung Ihrer Geschäftsangebote werde jedes Wort auf die (juristische) Goldwaage gelegt. Über diese Einschätzung lässt sich sicherlich streiten. Die folgende Darstellung zeigt jedoch eindrucksvoll auf, wie ein einziges Wort in der Bewerbung eines Angebotes die rechtliche Einschätzung, ob wettbwerbskonform, bzw. wettbewerbswidrig in Form einer Werbung mit Selbstverständlichkeiten gehandelt wird, beeinflussen kann.
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Geschrieben von Rechtsanwalt Leiers
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