Eine interessante Entscheidung im Rahmen eines Rechtsstreits betreffend der Geltendmachung von Schadensersatz nach einer behaupteten Urhberrechtsverletzung hat nun das AG Düsseldorf (Urteil v. 14.04.2010, Az. 57 C 15741/09) getroffen. Die Uptunes GmbH, die in der Vergangenheit mehrfach vermeintlich über sog. Filesharing Clients begangenen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt hatte, scheiterte nun in erster Instanz vor dem Amtsgericht Düsseldorf mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
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